AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von VIERZWO

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Einzelunternehmer Dominik Birk (VIERZWO) nachfolgend auch „Auftragnehmer“ oder „VIERZWO“ genannt und dem Vertragspartner (nachfolgend „Aufftraggeber“ oder „Kunde“ genannt).

  1. Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Schuldverhältnisse.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von VIERZWO.
  3. Wird von den AGB erst im Zuge der Auftragsbestätigung Kenntnis genommen, werden diese mit der vorbehaltlosen Abnahme des Auftrages Vertragsbestandteil.
  4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  5. Über Änderungen an diesen AGB wird der Kunde schriftlich, auf elektronischem Wege via Email, informiert. Änderungen können jederzeit erfolgen und erlangen vier Wochen nach deren Bekanntgabe Rechtsgültigkeit, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht. Die geänderten AGB gelten dann für alle gegenwärtigen und noch folgende Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

 

Angebot und Vertragsabschluss

Alle von VIERZWO abgegebenen Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Der Kunde hat das Angebot auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und seine Auftragserteilung schriftlich (z.B. via E-Mail als Antwort auf das versandte Angebot) zu bestätigen. Der Vertrag kommt dann durch Annahme von VIERZWO, entweder durch ein formloses Bestätigungsschreiben oder eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post, zustande. Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Auftragsergänzungen auf Stundensatzbasis in Rechnung gestellt.

 

Vergütung

  1. Die Vergütung der von VIERZWO erbrachten Leistungen bestimmt sich nach dem zugrunde liegenden und angenommenem Angebot. Besteht kein Angebot oder gehen Leistungen über das Angebot hinaus, werden diese zum aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt.
  2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben als Stundennettopreise in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Dienstleistungen wie Schulungen, Einarbeitung oder vor Ort Besprechungen werden von VIERZWO zum jeweiligen Dienstleistungssatz nach Zeitaufwand verrechnet.
  4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die für den Kunden erbracht werden, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, werden dem Kunden die, für die Erbringung der Dienstleistung anfallende Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten und Auslagen – in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden mit 70% des aktuellen Stundensatzes berechnet. Für Fahrten mit dem PKW fallen 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer an. Für Bahnfahrten, Überfahrten, Maut und weitere anfallende Reisekosten werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Terminabsagen durch den Kunden müssen die dabei entstandenen, nicht stornierbaren oder erstattungsfähigen Kosten vollständig vom Kunden übernommen werden.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, werden dem Kunden die, für die Erbringung der Dienstleistung anfallenden Telekommunikationskosten, für Telefonate ins Ausland (z.B. Schweiz), in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung gestellt.
  7. Die im Rahmen der Durchführung eines Auftrages entstandenen Kosten für Bildrechte, Lizenzgebühren u.Ä. werden, soweit nicht anders vereinbart, in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung gestellt. Der Kunde wird über diese anfallenden Kosten im Voraus informiert.
  8. Sofern bei langfristigen Vertragsbeziehungen keine vertragliche Vereinbarung zur Honoraranpassung besteht, ist VIERZWO berechtigt, Honorare von Zeit zu Zeit in angemessenem Verhältnis anzupassen. Dem Kunden steht dabei ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

 

Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Auf Wunsch des Kunden können Rechnungen postalisch versandt werden.
  2. VIERZWO ist berechtigt, je nach Projektfortschritt eine angemessene Abschlagszahlung, für die bis dahin erbrachte Leistung, in Rechnung zu stellen.
  3. Projekte ab einem geplanten Projektumfang von 500,00 Euro (netto) werden in Teilzahlungen berechnet. Das stellt sicher, dass der Auftrag ernst gemeint ist. Mit Auftragsvergabe werden 50% der geplanten Gesamtvergütung zur Zahlung fällig.
  4. Bei Neukunden, hohen Vorleistungen, einem hohen Gesamtauftragsvolumen oder Aufträgen, die mehrere Monate dauern, können weitere Teilbeträge, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden, in Rechnung gestellt werden.
  5. Kann ein Auftrag aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht vollständig bearbeitet werden, wird für die bis dahin erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung/Teilzahlung fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, sämtliche dadurch entstandene Kosten (wie Arbeitsaufwand, Rechtsverfolgung sowie notwendige Mahn- und Inkassogebühren) zu ersetzen. Zahlungsverzug tritt auch dann ein, wenn vereinbarte Teilzahlungen nicht oder nicht in voller Höhe fristgerecht beglichen werden.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtrechnung und aller sonstigen Forderungen, den Auftrag betreffend, sind alle überlassenen Unterlagen, Dateien, Vorlagen, Gegenstände, Rohdateien und sonstigen Arbeitsmitteln Eigentum von VIERZWO.
  2. Das Eigentum sowie die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Gesamtrechnung an den Kunden über.
  3. Eine vorherige Nutzung der erbrachten Leistung vor vollständiger Bezahlung der Rechnungen ist nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung durch VIERZWO erlaubt.
  4. Bei Zahlungsverzug ist VIERZWO berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen zurückzubehalten und laufende Arbeiten, bis zur vollständigen Begleichung offener Rechnungen, einzustellen.
  5. Bei Zahlungsverzug nach wiederholter Mahnung ist VIERZWO zur Rücknahme aller erbrachten Leistungen, Dateien, Vorlagen etc. berechtigt.
  6. Für einen daraus entstanden, zeitlichen Verzug im Projektfortschritt und dem Projektabschluss übernimmt VIERZWO keine Haftung.

 

Nutzungsrechte

  1. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem gesetzlichen Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe noch nicht erreicht ist.
  2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung durch VIERZWO weder im Original noch in der Reproduktion an Dritte weitergegeben oder vom Kunden oder Dritten verändert werden. Eine Veröffentlichung, auch in Teilen, ist nicht gestattet. Dies ist erst dann zulässig, wenn der Auftrag wie geplant und vollständig abgeschlossen und alle, im Rahmen des Auftrages entstandenen Rechnungen, auch Auslegungen durch VIERZWO an Dritte, vollständig und ohne Abzug beglichen wurden.
  3. Die Nutzungs- und Eigentumsrechte gehen in dem Moment an den Kunden über, in dem die gesamte, vereinbarte Vergütung sowie entstandenen Mehraufwändungen für Auftragsänderungen oder Auftragsergänzungen beglichen wurden.
  4. Im Falle der Verletzung des Urheberrechts (z.B. durch Weiterverarbeitung der Entwürfe durch Dritte) behält sich VIERZWO vor, eine Entschädigung nach marktüblichen Kriterien für den entstandenen Schaden einzufordern.

 

Lieferfristen, Mitwirkung und Pflichten des Auftraggebers

  1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
  2. Die Einhaltung von Fristen durch VIERZWO kann nur gewährleistet werden, wenn alle benötigten Materialien (Fotos, Texte etc.) ebenfalls fristgerecht und ordnungsgemäß vom Kunden geliefert werden.
  3. Ist die Mitwirkung des Auftraggebers für die Auftragserfüllung erforderlich und kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht (Lieferung von Inhalten, Freigaben) nicht oder nicht fristgerecht nach, wird keine Haftung für die verspätete Auftragserfüllung übernommen.
  4. Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden ist VIERZWO berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
  5. Der Auftraggeber versichert und verpflichtet sich, VIERZWO nur Inhalte (wie Bilder, Grafiken, Texte) zur Verfügung zu stellen, für deren Verwendung und Veröffentlichung er berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber, entgegen dieser Versicherung, nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber VIERZWO von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

Gewährleistung

Eine gewissenhafte und überzeugende Leistungserbringung ist unser Bestreben. Dennoch bitten wir Sie alle Arbeiten und Leistungen, direkt nach Erhalt, spätestens jedoch vor der Freigabe oder Weiterverarbeitung eingehend und kritisch zu prüfen und Beanstandungen direkt mitzuteilen.

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach (Teil-)Abnahme durch den Kunden.
  2. Die Gefahr von etwaigen Fehlern geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung/Freigabe auf den Kunden über. Davon ausgenommen sind Fehler, die erst nach Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung/Freigabe erkannt werden können oder durch VIERZWO im anschließenden Fertigungsvorgang/der Übermittlung entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen durch den Kunden.
  3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich zu beanstanden. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche, ab deren Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
  4. Mängel sind vom Kunden nachzuweisen. Bei berechtigten Beanstandungen ist VIERZWO zuerst zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Dabei ist VIERZWO berechtigt, die Art der Nacherfüllung selbst zu bestimmen. Wird dieser Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen oder ist die Nachbesserung zum wiederholten Male nicht zufriedenstellend, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung geltend machen oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  5. Mängel die nur einen Teil der Lieferung betreffen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
  6. Geringfügige Farbabweichungen in allen Herstellungsverfahren vom Original können nicht beanstandet werden. Selbiges gilt für den Vergleich sonstiger Vorlagen (Andrucken, Digital Proofs) und dem Endprodukt.
  7. Des Weiteren ist die Haftung für Mängel die den tatsächlichen Wert/die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen ausgeschlossen.
  8. Für Mängel, die durch Druckereien, Verlage, andere Werbeträger oder Transportunternehmen entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
  9. Für Webseiten oder Computersoftware, die nach Abnahme vom Kunden oder Dritten verändert oder bearbeitet wurden, entfällt jegliche Gewährleistung durch VIERZWO.

 

Haftung

  1. VIERZWO beschränkt die Haftung für eigenes Verschulden von Leben, Körper und Gesundheit auf vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten. Für alle anderen Schäden wird die Haftung für eigenes Verschulden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
  2. Die Höhe des Schadensersatzanspruches ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften jedweder Art durch den Kunden.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Material (Bilder, Grafiken, Texte etc.) die ihm vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Verwendung und Veröffentlichung dieses Materials keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt VIERZWO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  5. VIERZWO kann und darf keine Rechtsberatung durchführen. Darauf wird an dieser Stelle explizit hingewiesen. Bitte ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Überprüfung rechtlicher Belange hinzu, diese Belange sind ausdrücklich nicht Leistungsgegenstand von VIERZWO.
  6. Insbesondere für die Richtigkeit der Impressums- und Datenschutzbestimmungen wird keine Haftung übernommen. Impressum und Datenschutzbestimmungen werden mittels allgemeingültiger Generatoren erzeugt und setzen lediglich allgemeingültige, gesetzliche Vorgaben um. Eine individuelle Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist dringlichst geraten.
  7. Für Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social Media oder Conversionoptimierung schuldet der Auftragnehmer lediglich die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, Werbemaßnahmen auf eigene Kosten rechtlich überprüfen zu lassen, dies ist nicht Leistungsbestandteil von VIERZWO und hierfür wird keine Haftung übernommen.
  9. Die Leistungen von VIERZWO umfassen inhaltliche, gestalterische und textliche Maßnahmen. Zum Beispiel Vorschläge für die Namensnennung (einer Firma, eines Produktes, einer Internetseite etc.) sowie Konzepte, Claims, Grafiken, Signets und Logos. Dies sind lediglich Vorschläge. Im vereinbarten Honorar ist keine (patent-)rechtliche Überprüfung enthalten. Der Auftraggeber übernimmt die ausschließliche Verantwortung sowie die anfallenden Kosten für (patent-)rechtliche Überprüfungen und stellt sicher, dass Entwürfe und Maßnahmen keine Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechte verletzen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer als Urheber von jeglicher Haftung frei.

 

Referenzen und Eigenwerbung

  1. VIERZWO ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrages erbrachten Arbeiten und Leistungen zur Eigenwerbung und als Referenz in sämtlichen Medien zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
  2. Im Rahmen der eigenen Webseite dürfen abgeschlossene Projekte als Referenzprojekte mit Kundenlogo und Webseitenlink veröffentlicht werden.
  3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden. Die Bestimmungen gelten, solange keine anderweitige, ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Davon ausgenommen sind Projekte, deren Auftraggeber eine Werbeagentur ist. Hier werden Referenzen nur nach Absprache und ausdrücklicher Genehmigung durch die Agentur veröffentlicht.

 

Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine – im Rahmen der Geschäftsverbindung – benötigten Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in EDV Systemen von VIERZWO gespeichert und verarbeitet werden.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit

  1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – der Firmensitz von VIERZWO, Konstanz, vereinbart.
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die sich nicht untereinander bereinigen lassen, vereinbaren die Vertragsparteien im ersten Schritt die Schlichtungsstelle der IHK Hochrhein-Bodensee hinzuzuziehen.

 

März 2020 © VIERZWO – Dominik Birk